Die neue Betriebssicherheitsverordnung
In diesem Seminar werden sie über die wesentlichsten Anforderungen der neuen BetrSichV informiert. Neuerungen werden besonders hervorgehoben. Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel wurden erhöht.
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In diesem Seminar werden sie über die wesentlichsten Anforderungen der neuen BetrSichV informiert. Neuerungen werden besonders hervorgehoben. Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel wurden erhöht. Insbesondere ist bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln auch die alters und alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsmittel gefordert. Zusätzlich soll auch eine möglich psychische Belastung die vom Arbeitsmittel bzw. dessen Verwendung ausgehen kann betrachtet werden.
Die technischen Vorgaben zum Explosionsschutz wurden in die Gefahrstoffverordnung verschoben. Die Prüfungen zum Explosionsschutz wurden in der Betriebssicherheitsverordnung belassen. Das Explosionsschutzdokument kann trotzdem grundsätzlich bis zur nächsten erforderlichen Überarbeitung bestehen bleiben. Für Aufzüge ist ein Notfallplan zu erstellen. Der Einbau einer Gegensprechanlage zu den Personen im Fahrkorb zu einer ständig besetzten Stelle wird gefordert. Dieses ist nach Ende der Übergangsfrist zwingend. Für den Betrieb von Druckbehältern gibt es keine direkten neuen Anforderungen. Diese können sich jedoch aus der neu zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Beim Betrieb von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber Sorge tragen, dass die Arbeitsmittel umfassend von dazu befähigten Personen in geeigneten Fristen geprüft werden. Der Umfang der Prüfung sowie die Anforderungen an die prüfende Person befähigte Person sind ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung GB GBU festzulegen.
Das Seminar vermittelt alle Fähigkeiten, die bei den Stadtwerken und sonstigen Energieversorgern, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wärmeversorgung, Bädertechnik zu diesem Thema erforderlich sind.
Wir veranstalten regional, überregional und Inhouse individuelle Seminare für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir berücksichtigen die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Wir befinden uns in einem regen Austausch mit der BGETEM und staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Die GARBES mbh, die Gesellschaft für Arbeits- und Betriebssicherheit ist der Dienstleister für die sicherheitstechnische Betreuung für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (ASiG) Wir kennen uns bestens aus in der Gasversorgung in GDRM und Erdgastankstellen, Stromversorgung in Schalthäusern und Umspannwerken, Wasserversorgung, im Wasserwerk, der Druckerhöhung Speicherung und Verteilung. Wir verfügen über Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister. Sie bekommen neben Schulungen und Seminaren sowie Unterweisungen eine sicherheitstechnische Betreuung, die von der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz zertifiziert (GQA) wurde. Wir arbeiten praxisnah. Wir bieten zu allen Themen der genannten Bereiche auch Fort- und Weiterbildungsworkshops an.