Arbeiten die nicht zwingen von Elektrofachkräften ausgeführt werden müssen, können unter Aufsicht von Elektrofachkräften von elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Vorgesetzen bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Elektrofachkräfte, die elektrische Geräte und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme, nach der Instandsetzung und wiederkehrend prüfen, müssen über eine Qualifikation verfügen.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Vorgesetzen bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Grundausbildung, das Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte können bei der GARBES mbH entsprechend der Vorgaben der Berufsgenossenschaft besuchen.