Das Arbeiten im Straßenverkehrsbereich birgt besondere Gefahren. Mit zunehmender Verkehrsdichte steigt das Unfallrisiko auf innerörtlichen, Landes- und Bundesstraßen.
Arbeiten die nicht zwingen von Elektrofachkräften ausgeführt werden müssen, können unter Aufsicht von Elektrofachkräften von elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Vorgesetzen bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Das versehentliche Beschädigen von Versorgungsleitungen gehört zu den häufigsten Unfallursachen im Tiefbau. Folgen können z.B. Gasexplosionen, Stromschläge, Lichtbögen oder der Ausfall von Kommunikationsleitungen sein.
Elektrofachkräfte, die elektrische Geräte und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme, nach der Instandsetzung und wiederkehrend prüfen, müssen über eine Qualifikation verfügen.
Schaltberechtigung für Mittelspannungs- und Hochspannungsanlagen über 1kV bis 30kV und über 30 kV bis 110kV. Qualifikationen für Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung.