Betriebsprüfungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Beschäftigten stets sichere Arbeitsmittel einsetzen bzw. betreiben. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten sind wiederkehrende Prüfungen, nach den geltenden Regelwerken und den Gefährdungsbeurteilungen zu veranlassen.

Die Prüfergebnisse müssen entsprechend dokumentiert werden.

Einige unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die folgenden Prüfungen aus oder können Sie dabei unterstützen:

Ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittel nach DGUV V3, Winden, Hub- und Zuggeräte, Druckbehälter bis zu einem Druckinhaltsprodukt von 1000. Ortsveränderliche Flüssiggasanlagen wie sie auf Bau- und Montagestellen zum Einsatz kommen.

Erste-Hilfe-Einrichtungen, Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, Flucht- und Rettungswege werden bei den routinemäßigen Begehungen kontrolliert. Für eine strukturierte Begehung und entsprechender Dokumentation sprechen sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit an.

Zur Prüfung von Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Absturz, die Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die Ermittlung von Lärmbereichen und die Lärmdosemetrie sowie Laserstrahlenschutz setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.