Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus dem Jahr 1973 verpflichtet den Arbeitgeber zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Diese sollen den Unternehmer sachkundig in allen Fragen der Arbeitssicherheit beraten.

Ziel des ASiG ist es, dass:

  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können
  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

individuelle Betreuung

Wir, die GARBES mbH als "Überbetrieblicher Sicherheitstechnischer Dienst" bieten den Ver- und Entsorgungsunternehmen, Kommunalbetrieben sowie in diesen Branchen tätigen Dienstleistern die Übernahme der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Diese Dienstleistung erbringen wir auf der Grundlage eines Vertrages. Die gesetzlichen Mindesteinsatzzeiten errechnen sich auf der Grundlage der DGUV Vorschrift 2 des jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers und setzen sich aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wir informieren Sie praxisbezogen über alle relevanten Gesetze, staatliche Verordnungen, den sonstigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den technischen Regeln, auch der Verbände DVGW und FNN.

Weiterhin geben wir Kenntnis über sicherheitstechnische Erkenntnisse, Geräte und Einrichtungen sowie Schutzkleidung und Schutzausrüstung.

Sie können auf unsere umfangreichen Kenntnisse, unsere langjährigen Erfahrungen und weit reichenden Kontakte im Arbeits- und Gesundheitsschutz und in der Ver- und Entsorgungswirtschaft zugreifen.

Über die wesentlichsten Neuerungen oder ggfls. gerichtlichen Entscheidungen wird im Zuge der Arbeitsschutzausschusssitzung hingewiesen. Gerne können Sie auch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt ansprechen. Umfassend und Strukturiert Informieren wir sie über alle relevanten Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk in unserem Produkt IMAB.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Infomappe.