
Erfahrungsaustausch für Sicherheitsbeauftragte / Brandschutz- Evakuierungshelfer
11. März 2021
Ort: Schleswig-Holstein / Niedersachsen
Seminarleitung: Frank Mester
Preis pro Person:
340,00 €, zzgl. MwSt.
Die Sicherheitsbeauftragten nach SGB VII und DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) unterstützen die Vorgesetzen bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Obwohl die Sicherheitsbeauftragten keine Weisungsbefugnis und damit auch keine Verantwortung aus ihrer Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter haben sind sie ein wesentliches organisatorisches Instrument in der Sicherheitsorganisation. Sie sollen durch ihr vorbildliches Verhalten den anderen Mitarbeiten als positives Beispiel dienen und in kollegialer Weise auf das sichere Verhalten aller hinweisen.
Wichtig ist es für die Sicherheitsbeauftragten sich innerhalb ihrer Branche über aktuelle Themen des Arbeitsschutzes untereinander auszutauschen. Dieser Erfahrungsaustausch bietet hierzu die Möglichkeiten. In der Praxis hat es sich bewährt, die Sicherheitsbeauftragten zusätzlich als Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden. Diese müssen gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG benannt werden.