
Die Bediener von kraftbetätigten oder teilkraftbetätigten Kranen müssen über einen entsprechenden Befähigungsnachweis dem sogenannten Kranschein verfügen. Diese Qualifikation nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für die Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921) ist daher auf vielen Kläranlagen, Wasserwerken, Abwasserwerken / Kläranlagen erforderlich.
Zusätzlich sind eine Betriebsanweisung und ein Attest über die körperliche Eignung (siehe G25) notwendig. Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Zusammenhang auch dem Anschlagen von Lasten zu widmen.