
Elektrofachkräfte, die elektrische Geräte und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme, nach der Instandsetzung und wiederkehrend nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) bzw. der Betriebssicherheitsverordnung prüfen müssen über eine Qualifikation zum Prüfen elektrischer Geräte und Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (BGV 3), VDE 0105, VDE 0701/0702 verfügen.
Diese Sachkunde bzw. Befähigung (Sachkundiger / befähigte Person) lässt die Teilnehmer z.B. die jährlichen, halbjährlichen oder 4 jährlichen Prüfungen an den elektrischen Betriebsmitteln sicher ausführen. Dieses beinhaltet insbesondere die Funktionsprüfung, Sichtprüfung, Sicherheitsprüfung und Ordnungsprüfung.